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Rückerstattung der Berufsbeiträge für 2019

Auf der Lohnabrechnung findest du einen Abzug für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Als Syna-Mitglied bekommst du den Betrag von uns wieder zurück (maximal 80% des Mitgliederbeitrags).

So gehst du vor:

  • Verlange bei deinem Arbeitgeber den Quittungsbeleg deiner Branche (z. B. Parifonds-, Gimafonds- oder spbh-Beleg).
  • Sende den Beleg an das Regionalsekretariat.
  • Falls du bei einem Personalverleih angestellt bist, sende uns den Lohnausweis.


Sobald wir deine Unterlagen erhalten haben, verrechnen wir den Betrag mit deinem Mitgliederbeitrag.

Fragen?
Kontaktiere das Regionalsekretariat Schwyz, wir stehen dir gerne zur Verfügung.

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