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MEM-GAV: neue Mindestlöhne per 01.01.2022

Zum MEM-GAV wurde im November eine neue Zusatzvereinbarung getroffen. Die Mindestlöhne werden erhöht.

Der bestehende GAV gilt vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2023. In einer Zusatzvereinbarung wurden im November neue Mindestlöhne per 1. Januar 2022 festgelegt. Für die Zentralschweiz (Region B; Ausnahme Höfe, March) gilt neu ein Monatslohn von CHF 3'688.-- / Jahreslohn CHF 47'944.-

Die Syna-Mitglieder werden in den nächsten Wochen noch über die genauen Zahlen informiert.

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